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Das ISG wurde mit der wissenschaftlichen Beratung des BMAS und der Koordination der Wirkungsforschung nach § 6c SGB II (viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) beauftragt. Die Evaluation wird in 4 Untersuchungsfeldern durch 9 weitere unabhängige Forschungsinstitute durchgeführt.
Eine umfangreiche Darstellung der Evaluation der Experimentierklausel, des Forschungsverbundes, weitergehende Informationen und veröffentlichte Forschungsberichte finden Sie unter folgendem Link:
Informationsangebot zur Evaluation der Experimentierklausel – Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 6 c SGB II)
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