Die Teilhabeeinschränkungen und Armutslagen von Kindern und Jugendlichen wirken sich auf ihre Entwicklung und Teilhabechancen im weiteren Lebensverlauf aus. Daher ist es wichtig, im Verlauf von Kindheit und Jugend die materiellen und immateriellen Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass Entwicklungsprozesse gelingen und gleiche Teilhabechancen für Kinder aus allen gesellschaftlichen Schichten erschlossen werden …
Arbeitsbereich Soziale Sicherung und Sozialpolitik
Bericht über Einflussfaktoren auf Armutslagen und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Ludwigsburg
Arbeitsbereich Behinderung, Teilhabe und Betreuungsrecht
Teilhabebericht NRW
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland im Jahr 2009 dazu verpflichtet, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Artikel 1). Die Vertragsstaaten sind in diesem …
Arbeitsbereich Behinderung, Teilhabe und Betreuungsrecht
Konzeptionelle Entwicklung des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX n.F.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) soll mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention die Grundlagen für ein modernes und leistungsfähiges Rehabilitations- und Teilhaberecht schaffen. Um Transparenz über das Leistungsgeschehen herzustellen, Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen und verfahrenshemmende Prozesse …
Arbeitsbereich Behinderung, Teilhabe und Betreuungsrecht
Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
Hintergrund Die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgte Reform der Eingliederungshilfe umfasst auch eine Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises. Die bisherige Definition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe als Menschen mit „wesentlicher“ Behinderung soll von einer gesetzlichen Regelung abgelöst werden, die die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe in der Legaldefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe …