Arbeitsbereich Gerontology, care and rehabilitation

Subsidiaritätsprinzip im Betreuungsrecht – Möglichkeiten von vorgelagerten Unterstützungssystemen und Assistenzen

Um die komplexe Frage beantworten zu können, wie insbesondere alternative Unterstützungssysteme und Assistenzen (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips), die nicht unmittelbar mit dem Betreuungsrecht verknüpft sind, zur Vermeidung von Betreuungen genutzt werden (können), müssen verschiedene Faktoren bedacht werden. Die dabei zu berücksichtigenden inhaltlichen Aspekte sowie geeignete methodische Herangehensweisen sind in Form der Machbarkeitsstudie aufgearbeitet worden, um den Rahmen einer umfassenden Studie zu dieser Fragestellung besser planen und vorbereiten zu können. Die Machbarkeitsstudie enthält insbesondere Handlungsempfehlungen zur Planung und Durchführung einer umfassenden Studie.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Dr. Regine Köller

Auftraggeber: Bundesamt für Justiz

Laufzeit: Februar 2011 bis November 2011

Status: completed

Kooperationspartner: none

adminSubsidiaritätsprinzip im Betreuungsrecht – Möglichkeiten von vorgelagerten Unterstützungssystemen und Assistenzen