Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII der bayerischen Bezirke für Menschen mit seelischer Behinderung

In den Bezirken Bayerns wurde nach § 58 SGB XII ein einheitliches Gesamtplanverfahren für Menschen mit einer psychischen Behinderung eingeführt, dessen Wirkung im Rahmen der Evaluation untersucht werden sollte. Zentrale Forschungsgegenstände waren die Verbesserung der Personenzentrierung (Gestaltung der Eingliederungshilfe entsprechend der individuellen Bedürfnisse), die Prozessgestaltung (partizipative Gestaltung des gesamten Verfahrens von der Hilfebedarfsermittlung bis hin zu gemeinsamen Reflexionsgesprächen mit den Leistungsberechtigten), die Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten zwischen den Bezirken Bayerns sowie die Effizienz des Verwaltungshandelns bezogen auf Hilfebedarfsermittlung und Anerkennungsverfahren.

Veröffentlichung:
keine

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Auftraggeber: Verband der Bayerischen Bezirke

Laufzeit: September 2006 bis Oktober 2010

Kooperationspartner: Transfer - Unternehmen für soziale Innovation

adminEvaluation des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII der bayerischen Bezirke für Menschen mit seelischer Behinderung

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