Die Prävention und Bekämpfung von Armut gehören zu den zentralen Aufgaben sozialstaatlichen Handelns. Wenn Personen einen gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, diese Leistungen jedoch nicht beziehen, spricht man von „verdeckter Armut“. Die Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialleistungen spielt in der Sozial- und Maßnahmenplanung eine wichtige Rolle, da sie die Wirksamkeit der Armutsbekämpfung …