In einigen Fällen werden Hilfen zur Erziehung auch außerhalb Deutschlands erbracht – etwa im Rahmen erlebnispädagogischer Projekte oder durch längerfristige Aufenthalte in Pflegefamilien oder Einrichtungen im Ausland. Diese sogenannten Auslandsmaßnahmen nach § 38 SGB VIII sind pädagogisch anspruchsvoll und rechtlich komplex. Wie häufig sie tatsächlich vorkommen, wie sie umgesetzt werden und ob die vorgesehenen Schutzmechanismen greifen, ist bislang kaum empirisch untersucht.
Das ISG führt daher unter Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine umfassende Evaluation der Auslandsmaßnahmen durch. Ziel ist es, Transparenz über Umfang, Verfahren und Wirkungen dieser Hilfen zu schaffen und damit die Qualität und Rechtssicherheit im Kinderschutz weiter zu stärken.
Das Forschungsvorhaben kombiniert quantitative und qualitative Methoden:
-
eine bundesweite Befragung aller Jugendämter,
-
eine detaillierte Aktenanalyse ausgewählter Fälle sowie
-
Interviews mit betroffenen Jugendlichen, um auch ihre Perspektiven einzubeziehen.
Die Ergebnisse sollen aufzeigen, inwieweit die gesetzlichen Verfahren umgesetzt werden, welche Herausforderungen bestehen und welche Handlungsempfehlungen sich für eine Weiterentwicklung der Praxis ergeben. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.