Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Konzeptionelle Entwicklung des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX n.F.

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) soll mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention die Grundlagen für ein modernes und leistungsfähiges Rehabilitations- und Teilhaberecht schaffen.

Um Transparenz über das Leistungsgeschehen herzustellen, Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen und verfahrenshemmende Prozesse künftig besser zu erkennen, wurde mit § 41 SGB IX n.F. der „Teilhabeverfahrensbericht“ eingeführt. Demnach sind die Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, jährlich Angaben zur verschiedenen Sachverhalten des Leistungsgeschehens an ihre Spitzenverbände bzw. obersten Behörden zu übermitteln. Diese Daten werden anschließend durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ausgewertet, in einem jährlichen Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.

Im Rahmen des Projektes erfolgt die konzeptionelle Entwicklung des Teilhabeverfahrensberichts. Dies umfasst neben der Definition und Spezifizierung der notwendigen Datengrundlage auch die konzeptionelle Ausgestaltung der Datenerhebungs-, -auswertungs und -übermittlungsprozesse. Bestandteil des Projekts ist auch die wissenschaftliche Begleitung der Implementierungsphase des Konzepts.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels

Auftraggeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Themengebiet:
Alina SchmitzKonzeptionelle Entwicklung des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX n.F.

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