In einigen Fällen werden Hilfen zur Erziehung auch außerhalb Deutschlands erbracht – etwa im Rahmen erlebnispädagogischer Projekte oder durch längerfristige Aufenthalte in Pflegefamilien oder Einrichtungen im Ausland. Diese sogenannten Auslandsmaßnahmen nach § 38 SGB VIII sind pädagogisch anspruchsvoll und rechtlich komplex. Wie häufig sie tatsächlich vorkommen, wie sie umgesetzt werden …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen, Bildung
Evaluation der Auslandsmaßnahmen nach § 38 SGB VIII
Mitarbeitende:
Dr. Dietrich Engels, Lisa Huppertz