Eine bedarfsdeckende Angebotslandschaft in der Eingliederungshilfe ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Da die Eingliederungshilfe ein stark personalintensives Handlungsfeld ist, hängt die Sicherstellung der Angebote maßgeblich von der Verfügbarkeit qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte ab. Gleichzeitig berichten Leistungserbringer bundesweit über zunehmenden Personalmangel …