Mit dem Regionalbudget erhalten alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes (=Regionen) die Möglichkeit, selbstständig und nach eigenen regionalen Erfordernissen, Förderangebote für Arbeitslose, insbesondere für Langzeitarbeitslose, zu entwickeln und durchzuführen. In den Regionen wird selbst entschieden, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung folgt somit der grundsätzlichen Zielstellung, durch die Einbeziehung …
Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik
Evaluation des Förderprogramms „Beschäftigungsperspektiven eröffnen – Regionalentwicklung stärken (Regionalbudget)“
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)
Die Untersuchung verfolgte das Ziel, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Betreuten (Qualität), die Betreuer (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfachung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzeptanz) zu analysieren. Bei den Betreuern wurden die Berufsbetreuer und die Vereinsbetreuer einbezogen, wobei …
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Betreuung für schwache und in ihrer Rechtsfähigkeit beeinträchtigte Ältere in Europa: Vergleichende Analyse nationaler Systeme und Reformansätze (ADEL)
In alternden Gesellschaften sind Fragen nach der Partizipation älterer Menschen und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, von großer Relevanz. Auch ältere Menschen, die aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen einer rechtlichen Unterstützung bedürfen, treten nicht vom Rechtsleben zurück. Ziel des Projekts war, zu vergleichen, wie verschiedene europäische Länder die rechtlichen Belange …
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Subsidiaritätsprinzip im Betreuungsrecht – Möglichkeiten von vorgelagerten Unterstützungssystemen und Assistenzen
Um die komplexe Frage beantworten zu können, wie insbesondere alternative Unterstützungssysteme und Assistenzen (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips), die nicht unmittelbar mit dem Betreuungsrecht verknüpft sind, zur Vermeidung von Betreuungen genutzt werden (können), müssen verschiedene Faktoren bedacht werden. Die dabei zu berücksichtigenden inhaltlichen Aspekte sowie geeignete methodische Herangehensweisen sind in Form …