Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe, Frühe Hilfesysteme und Frühförderung

Studie zur Wesentlichkeit der (drohenden) Behinderung als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesetzesvorhabens zur „Inklusiven Lösung“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereitet derzeit ein Gesetzesvorhaben zur „Inklusiven Lösung“ vor. Im Rahmen der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts soll die bisherige Zuständigkeit des SGB IX für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung in das SGB VIII überführt werden. Dabei sind unterschiedliche Konzepte und Verfahrensweisen beider Rechtssysteme so aufeinander abzustimmen, dass die neuen rechtlichen Regelungen stimmig sind und in der Praxis keine Unklarheiten der Rechtsanwendung entstehen.
Das BMFSFJ hat das ISG Institut mit einer Studie beauftragt, in der die Handhabung der Wesentlichkeit der (drohenden) Behinderung als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen der Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen untersucht werden soll. Es soll beantwortet werden, ob und ggf. inwieweit das Kriterium der „Wesentlichkeit“ in der derzeitigen Praxis der Antragsverfahren nach SGB IX zur Anwendung kommt und ob eine Streichung dieser Anspruchsvoraussetzung zu einer Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises führen würde oder nicht.
Die Umsetzung der Studie erfolgt mit Hilfe von qualitativen und quantitativen Untersuchungsmethoden in drei Modulen: Im ersten Modul sind explorative Interviews zur Vorbereitung der Online-Erhebungen geplant. Sie werden leitfadengestützt mit Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und mit Beratungsstellen geführt. Modul 2 beinhaltet eine Online-Befragung von Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und Modul 3 eine Online-Befragung von Beratungsstellen für Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Christine Maur

Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laufzeit: Juli bis Dezember 2023

Takal AshnaStudie zur Wesentlichkeit der (drohenden) Behinderung als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesetzesvorhabens zur „Inklusiven Lösung“

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