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Dritter Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

Die Stadt Köln führt eine kommunale Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) durch. Mit der Erarbeitung der Grundlagen und der Erstellung des Zweiten Berichtes zur kommunalen Pflegeplanung zum Stand Jahresende 2019 wurde das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik bereits beauftragt. Die Pflegeplanung soll in einem kontinuierlichen Planungsprozess fortgeführt werden, um das Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können Zurzeit erstellt das ISG den dritten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung zum Stand Jahresende 2022.
Die Pflegeplanung verfolgt grundsätzlich das Ziel, die häusliche Wohn- und Versorgungssituation älterer Menschen so zu gestalten, dass ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung möglichst vermieden oder verzögert werden kann. Im Einzelnen umfasst die Pflegeplanung mehrere Schritte, die von der demografischen Analyse über die Aktualisierung des Angebotsverzeichnisses bis zur vorausschauenden Planung reichen.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Christine Maur

Auftraggeber: Stadt Köln

Laufzeit: November 2022 bis November 2023

Takal AshnaDritter Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

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