Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Gründe für die Kostenunterschiede zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

Ausgehend von den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1999 und 2000, worin zwischen den beiden Landschaftsverbänden LVR und LWL markante Unterschiede hinsichtlich der Kosten insbesondere im Bereich der Hilfen für behinderte Menschen in Wohneinrichtungen festgestellt wurden, wurden die Gründe hierfür untersucht. Hierfür herangezogen wurden die Angaben der …

Mitarbeiter:
adminGründe für die Kostenunterschiede zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Befragung Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen

Nach Kapitel 3 SGB IX ist die flächendeckende Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger vorgesehen. Ihre Aufgabe ist es, im Bereich der Rehabilitation Beratung und Unterstützung aus einer Hand leisten. Mit Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung zu Einrichtung und Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen im Bundesgebiet, wurde im Jahr 2009 eine …

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels
adminBefragung Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Erhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären Einrichtungen in Berlin (Umstel-lungsbegutachtung)

Auf der Basis eines vorliegenden Hilfebedarfsinstruments (modifiziertes H.M.B.W.-Verfahren)wurdenbinnen eines halben Jahres die 3.200 körperlich und/ oder geistig behinderten Erwachsenen, die in stationären Einrichtungen in Berlin leben, begutachtet. Die hierfür zu akquirierenden und zu schulenden Mitarbeiter/innen durften nicht in Berlin bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder bei den Bezirken Berlins beschäftigt sein …

Mitarbeiter:
adminErhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären Einrichtungen in Berlin (Umstel-lungsbegutachtung)

Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII der bayerischen Bezirke für Menschen mit seelischer Behinderung

In den Bezirken Bayerns wurde nach § 58 SGB XII ein einheitliches Gesamtplanverfahren für Menschen mit einer psychischen Behinderung eingeführt, dessen Wirkung im Rahmen der Evaluation untersucht werden sollte. Zentrale Forschungsgegenstände waren die Verbesserung der Personenzentrierung (Gestaltung der Eingliederungshilfe entsprechend der individuellen Bedürfnisse), die Prozessgestaltung (partizipative Gestaltung des gesamten Verfahrens …

Mitarbeiter:
adminEvaluation des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII der bayerischen Bezirke für Menschen mit seelischer Behinderung