Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Evaluation des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) nach Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2019

Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) zielt darauf ab, „Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“ (§ 1 Abs. 1 SBGG). Das Gesetz wurde im Jahr 2019 novelliert, insbesondere im Hinblick auf die Themenbereiche barrierefreier Bau, Regelungen zu Leichter Sprache, barrierefreie Informationstechnik, Verbandsklagerecht und Schlichtungsverfahren.

Mit der Novellierung des SBGG wurde die Saarländische Landesregierung beauftragt, eine Evaluation der wesentlichen Neuregelungen vorzunehmen und dem Landtag des Saarlandes den Evaluationsbericht bis zum 01.01.2025 vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) gemeinsam mit Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) mit der Durchführung dieser Evaluation beauftragt.

Die Umsetzung dieser Neuregelungen wird zum einen in einer rechtswissenschaftlichen Evaluation untersucht, um dem Gesetzgeber zu ermöglichen, rechtspolitische Entscheidungen unter dem Aspekt der Umsetzung des gesetzgeberischen Willens und der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und gegebenenfalls diese Regelungen weiterzuentwickeln.

Zum anderen werden in einer sozialwissenschaftlichen Evaluation die Bekanntheit und der Stand der Umsetzung der Regelungen aus unterschiedlichen Perspektiven überprüft. Die Mitarbeitenden von Behörden des Landes und der Kommunen sollen befragt werden, wie gut sie die Neuregelungen kennen, wie hoch sie die Relevanz dieser Regelungen für ihre alltägliche Praxis einschätzen, auf welchem Stand der Umsetzung die Neuregelungen sich befinden und wie sie den Bedarf an Weiterentwicklung einschätzen. Der Kenntnisstand und der Stand der Umsetzung der Neuregelungen sollen ergänzend auch aus Sicht der Menschen mit Behinderungen eingeschätzt werden, die über die im Landesbeirat vertretenen Verbände befragt werden.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Thorben Frie, Lena Heitzenröder

Auftraggeber: Saarländisches Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG)

Laufzeit: April 2023 – Mai 2024

Levin GjakonovskiEvaluation des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) nach Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2019

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