Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Neben einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist in finanzieller …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 4 BTHG (Finanzuntersuchung)
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
Hintergrund Die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgte Reform der Eingliederungshilfe umfasst auch eine Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises. Die bisherige Definition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe als Menschen mit „wesentlicher“ Behinderung soll von einer gesetzlichen Regelung abgelöst werden, die die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe in der Legaldefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Vorstudie „Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Art. 25 Absatz 4 BTHG“
Ziel der Vorstudie ist die Entwicklung eines praktikablen Datenerfassungstools zur Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG. Dies umfasst neben der Sondierung der von der amtlichen Statistik erhobenen Daten auch eine Untersuchung, welche Daten darüber hinaus zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen nach Artikel 25 …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Expertise zum Aufbau einer Berichterstattung zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Hintergrund Das Ziel der Expertise ist die Erstellung einer Konzeption für die vorgesehene Teilhabeberichterstattung des Landes NRW. Die Expertise soll die Möglichkeiten und Herausforderungen einer Teilhabeberichterstattung für das Land NRW herausarbeiten und dabei die heranzuziehenden Daten und Indikatoren spezifizieren, den strukturellen und konzeptionellen Rahmen klären sowie den Berichtsaufbau entwerfen. Veröffentlichung …