Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung

Fortführung der Pflegesozialplanung und Dokumentation über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim führt eine Pflegesozialplanung nach § 5 Abs. 2 LPflegeG M-V durch und hat durch das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Jahresende 2013 einen ersten Pflegesozialplan erstellen lassen, der im Jahr 2014 vorgelegt wurde. Das Ziel der Fortführung ist es, die Folgen der demografischen Entwicklung zu …

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels
Themengebiet:
Alina SchmitzFortführung der Pflegesozialplanung und Dokumentation über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen

Fortschreibung des Sozialberichtes für den Ostalbkreis

Der Ostalbkreis hat mit der Fortschreibung seines im Jahr 2009 erschienenen Sozialberichts das ISG beauftragt, das diesen Bericht seinerzeit erstellt hatte. In Anlehnung an die lebenslagenbezogene Sozialberichterstattung geht das ISG bei der Erstellung des Berichts von einem mehrdimensionalen Lebenslagen-Ansatz aus, in dessen Rahmen prekäre Lebensverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen im …

Lisa HuppertzFortschreibung des Sozialberichtes für den Ostalbkreis

Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen

Evaluation der Frühförderstrukturen im Saarland

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes (MSGFF) hat vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Schließung einer neuen Landesrahmenvereinbarung das ISG damit beauftragt, eine empirisch gestützte Analyse der Frühförderstrukturen im Saarland erstellen zu lassen. Die geplante Evaluation soll Potentiale der …

Alina SchmitzEvaluation der Frühförderstrukturen im Saarland

Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Vorstudie zur Untersuchung der Kosten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen

Hintergrund Die Umsetzung des im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz, das darauf abzielt, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, wird auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geregelt (AG-BTHG-NRW). Unter anderem ist darin eine Kostenevaluation auf Landesebene …

Alina SchmitzVorstudie zur Untersuchung der Kosten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen